Soviel dürfen Sie 2007 dazuverdienen
Hier die wichtigsten Werte, wer wieviel heuer dazu verdienen darf, ohne woanders Geld zu verlieren - Werte bezüglich Stipendium, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Berufsunfähigkeitspension und mehr. Achten Sie unbedingt darauf, denn ein Überschreiten kann nachträgliche Rückzahlungen auslösen!
Studenten:
- bezüglich Familienbeihilfe - 8.725 € im Kalenderjahr (Jahresdurchrechnung, keine monatliche Betrachtung)
Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (= Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherung) im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, besteht für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe und die bezogene Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag sind zurückzuzahlen. - bezüglich Stipendium - hier wird unterschieden zwischen selbständig oder unselbständig - maximales Jahreseinkommen (=Brutto abzüglich Sozialversicherung) für Selbständige oder gemischt Verdienende ist 5.814 € und für nur unselbständig Verdienende sogar 7.195 €
Mütter / Väter
bezüglich Kinderbetreuungsgeld - 14.600 € brutto
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Jener Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht, darf jährlich dazuverdienen. Dabei wird das Einkommen des anderen Elternteils nicht berücksichtigt.
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Für unselbständig Erwerbstätige berechnet sich die Zuverdienstgrenze auf folgende Weise: Die Summe aller Einkünfte während der Zeit des KBG-Bezugs (ohne Sozialversicherungsbeiträge, ohne 13. und 14. Gehalt und ohne Wochengeld) wird durch die Anzahl der Monate dividiert, in denen KBG bezogen wird. Dieser Betrag wird um 30% erhöht und mit 12 multipliziert. Liegt diese Endsumme unter der Zuverdienstgrenze, muss man das KBG nicht zurückzahlen.
Vorsicht! Wird die Zuverdienstgrenze in einem Kalenderjahr überschritten, muss das Kinderbetreuungsgeld für dieses Kalenderjahr zurückbezahlt werden! Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung zählen zum Zuverdienst.
Bei einer geringfügigen, unvorhersehbaren Überschreitung der Zuverdienstgrenze gibt es allerdings eine Toleranzgrenze, die ab 27.2.2004 von bisher 10% auf nunmehr 15% angehoben wurde (Härteklausel) und für Geburten nach dem 31.12.2001 gilt.
Ehepartner
bezüglich Alleinverdienerabsetzbetrag - ohne Kinder 2.200 € pro Jahr, mit Kindern 6.000 € pro Jahr
Pensionisten
- bei vorzeitiger Alterspension ist eine geringfügige Beschäftigung erlaubt
- bei normaler Alterspension (Frauen 60J., Männer 65J.) darf unbeschränkt dazu verdient werden
- bei Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (krankheitshalber) darf unbeschränkt dazu verdient werden - allerdings kommt dabei ein Abschlag der Pension zur Anrechnung, sofern ein Gesamtbetrag von monatlich 973,63 überschritten wird.
Arbeitslose
dürfen zum Arbeitslosengeld bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen.
Für 2007 gilt als geringfügige Beschäftigung ein Verdienst von maximal 26,20 € täglich oder 341,16 € monatlich.
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