Soviel dürfen Sie 2007 dazuverdienen

Hier die wichtigsten Werte, wer wieviel heuer dazu verdienen darf, ohne woanders Geld zu verlieren - Werte bezüglich Stipendium, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Berufsunfähigkeitspension und mehr. Achten Sie unbedingt darauf, denn ein Überschreiten kann nachträgliche Rückzahlungen auslösen!

Studenten:

  • bezüglich Familienbeihilfe - 8.725 € im Kalenderjahr (Jahresdurchrechnung, keine monatliche Betrachtung)
    Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (= Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherung) im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, besteht für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe und die bezogene Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag sind zurückzuzahlen.
  • bezüglich Stipendium - hier wird unterschieden zwischen selbständig oder unselbständig - maximales Jahreseinkommen (=Brutto abzüglich Sozialversicherung) für Selbständige oder gemischt Verdienende ist 5.814 € und für nur unselbständig Verdienende sogar 7.195 €

Mütter / Väter

bezüglich Kinderbetreuungsgeld - 14.600 € brutto

  • Jener Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht, darf jährlich dazuverdienen. Dabei wird das Einkommen des anderen Elternteils nicht berücksichtigt.

  • Für unselbständig Erwerbstätige berechnet sich die Zuverdienstgrenze auf folgende Weise: Die Summe aller Einkünfte während der Zeit des KBG-Bezugs (ohne Sozialversicherungsbeiträge, ohne 13. und 14. Gehalt und ohne Wochengeld) wird durch die Anzahl der Monate dividiert, in denen KBG bezogen wird. Dieser Betrag wird um 30% erhöht und mit 12 multipliziert. Liegt diese Endsumme unter der Zuverdienstgrenze, muss man das KBG nicht zurückzahlen.

Vorsicht! Wird die Zuverdienstgrenze in einem Kalenderjahr überschritten, muss das Kinderbetreuungsgeld für dieses Kalenderjahr zurückbezahlt werden! Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung zählen zum Zuverdienst.
Bei einer geringfügigen, unvorhersehbaren Überschreitung der Zuverdienstgrenze gibt es allerdings eine Toleranzgrenze, die ab 27.2.2004 von bisher 10% auf nunmehr 15% angehoben wurde (Härteklausel) und für Geburten nach dem 31.12.2001 gilt.

Ehepartner

bezüglich Alleinverdienerabsetzbetrag - ohne Kinder 2.200 € pro Jahr, mit Kindern 6.000 € pro Jahr

Pensionisten

  • bei vorzeitiger Alterspension ist eine geringfügige Beschäftigung erlaubt
  • bei normaler Alterspension (Frauen 60J., Männer 65J.) darf unbeschränkt dazu verdient werden
  • bei Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (krankheitshalber) darf unbeschränkt dazu verdient werden - allerdings kommt dabei ein Abschlag der Pension zur Anrechnung, sofern ein Gesamtbetrag von monatlich 973,63 überschritten wird.

Arbeitslose

dürfen zum Arbeitslosengeld bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen.

Für 2007 gilt als geringfügige Beschäftigung ein Verdienst von maximal 26,20 € täglich oder 341,16 € monatlich.

16 Kommentare zu "Soviel dürfen Sie 2007 dazuverdienen" »

Kommentare

  1. Kommentar von wagner karl heinz | 25.04.2007 at 11:33:23

    darf man nicht ingesamt nicht mehr wie 973,63 ereichen, oder darf nur die monatliche pension nicht höher sein mfg

  2. Kommentar von admin | 25.04.2007 at 11:45:57

    gesamt darf es nicht mehr sein als die 973,63

    also z.B.
    Pension = 730,00, Zusatzverdienst = 165,00 => gesamt = 895,00
    => das geht ohne Abschlag

    Pension = 730,00, Zusatzverdienst = 248,00 0> gesamt = 978,00
    => hier gibt\’s den Abschlag

  3. Kommentar von sani | 08.05.2007 at 20:09:54

    ich wohne alleine, und fange im oktober ein studium an;

    wie setzt sich der betrag aus selbsterhalterstipendium, familienbeihilfe und eigenverdienst zusammen ohne an stipendium zu verliere (obergrenze ca. 620eur), vor allem, erhält man die familienbeihilfe überhaupt noch, wenn man alleine wohnt und geringfügig arbeiten möchte.
    liebe grüße sani

  4. Kommentar von admin | 15.05.2007 at 08:02:45

    servus sani,

    hier habe ich einen guten link für dich:
    http://www.oeh.ac.at/arbeiten/versicherung/
    speziell für studierende wird auf dieser webseite alles behandelt, was versicherung, dazuverdienen und mehr betrifft.

    alles gute!

  5. Kommentar von sporty | 29.11.2007 at 19:55:34

    Habe eine Nettopension (krankheits halber) von rund €1.100,– und soll bei einer Firma arbeiten, welche mir rund nochmals €1.000,– netto zahlen würde, was soll ich machen?

  6. Kommentar von admin | 01.12.2007 at 08:24:38

    hallo sporty

    steht ja da:

    bei Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (krankheitshalber) darf unbeschränkt dazu verdient werden - allerdings kommt dabei ein Abschlag der Pension zur Anrechnung, sofern ein Gesamtbetrag von monatlich 973,63 überschritten wird.

    Ich würde mich bei meiner zuständigen PVA beraten lassen - ist immer am sichersten!

  7. Kommentar von lilly | 02.01.2008 at 15:48:17

    Hallo,
    inzwischen bin ich leider zur Notstandshilfeempfängerin geworden und nun meine Frage, darf ich da ebenfalls geringfügig dazuverdienen oder muß ich das dem AMS melden und gibt es dann einen Abschlag bei der Notstandshilfe oder kann sie gar gestrichen werden?

    danke für die Nachricht und liebe Grüße Lilly

  8. Me
    Kommentar von Me | 03.01.2008 at 13:08:46

    Ich beziehe eine Berufsunfähigkeitspension und zwar die Sonderform, die man vor dem 27.Lebensjahr beantragen kann, mit weniger Versicherungsmonaten und bin chronisch krank und lungentransplantiert. Ich hatte diese Pension erst befristet, jetzt unbefristet.
    Bezüglich Zuverdienst habe ich gehört, daß bei es dieser Pensionsform nicht vernünftig ist, etwas dazu zu verdienen, da auch bei sehr geringem Einkommen (zB 200 € pro Monat) also auch sehr geringer Arbeitszeit (zB 20 Stunden pro Monat) oft die Berechtigung für diese Pension neu eingeschätzt wird und die Pension dann gestrichen wird.
    In meinem Fall ist es so, daß ich nicht die Möglichkeit (Kraft) hätte, auch nur teilzeit zu arbeiten, aber gerne ab und zu vier oder vielleicht acht Stunden pro Woche arbeiten würde. Das würde mir sogar sehr viel bedeuten.
    Ich habe aber Angst, daß ich dadurch die Pension ganz verlieren würde, was meine Existenz gefährden würde.
    Was raten Sie mir, wie ich vorgehen soll. Mir wurde gesagt, daß selbst ein diesbezügliches Nachfragen bei der PVA zu einer solchen Neueinschätzung führen kann.

  9. Kommentar von admin | 05.01.2008 at 11:59:25

    hallo lilly,
    ich kann nur raten, das direkt mit dem betreuer auf dem ams zu besprechen. die notstandshilfe ist eine überbrückung für schlechte zeiten und mit dazuverdienst kann auf jeden fall zumindest teilweise gestrichen werden.

  10. Kommentar von admin | 05.01.2008 at 12:05:37

    zu VIII. an Me:
    es stimmt, dass bei dieser art der pension absolutes verbot eines zusatzverdienstes besteht. man bekommt sie ja, weil man arbeitsunfähig ist. wobei ich sehr wohl mihr bedürfnis verstehe, doch irgendwie “nützlich” sein zu können - und es sehr wichtig wäre (persönlich), aktiv sein zu können.

    was eine nachfrage bei der pva betrifft, würde ich mich nicht fürchten. vielleicht wird nochmal nachgesehen. das ist schon möglich. aber soweit ich das aus ihren zeilen nachvollziehen kann, dürfte das ergebnis das gleiche sein wie vorher. vielleicht können sie dabei aber ihr persönliches bedürfnis nach einer tätigkeit ins spiel führen?

    wenn’s nicht um “geld dazu verdienen” geht, sondern eher eine tätigkeit wünschenwert ist:
    gibt’s in ihrer nähe vereine, die immer froh sind, ehrenamtliche hilfe stundenweise zu bekommen? da würden sie auf jeden fall viele soziale kontakte finden und ihr eigenes selbstbewusstsein damit ein wenig “streicheln” können.

    alles gute!

  11. Kommentar von natalie | 16.01.2008 at 12:32:32

    hallo, würde bei einem sozialverein ein praktikum machen, bezahlt wird €507 netto/monat x14. bin abr leider bezieherin eines selbsterhalterstipendiums, meiner berechnung nach bin ich über der zuverdienstgrenze. gibt es nicht doch eine möglichkeit?
    danke einstweilen, natalie

  12. Kommentar von Gruber Martin | 18.01.2008 at 02:45:52

    hallo,
    ich habe schon zweimal die Berufsunfähigkeitspension beantragt ,Ergebnis von zweitenmal steht noch nicht fest. Wie oft kann man einreichen bzw. bei Gericht den negativen Bescheid von PVA einklagen…denn das AMS meint ,ich bin aufgrund meiner Erkrankung nicht arbeitsfähig

    mfg Gruber

  13. Kommentar von admin | 19.01.2008 at 07:22:43

    hallo natalie,
    für studenten berät die zuständige hochschülerschaft sehr gut, da dort leute sitzen, die den ganzen tag nur mit den speziellen problemen der studenten zu tun haben. also am besten dort nachfragen!

  14. Kommentar von admin | 19.01.2008 at 07:24:39

    hallo herr gruber,
    für ihr problem scheint es mir am besten, sie lassen sich von der arbeiterkammer beraten. ihre standesvertretung bietet jedem mitglied kostenlos hilfe an. viel glück!

  15. Kommentar von Lila | 10.03.2008 at 14:07:35

    Grüß euch,

    eine Frage: Wieviel darf mein Lebensgefährte höchstens verdienen, damit ich noch Anspruch auf Notstandshilfe habe? Wir haben eine Tochter zu versorgen.
    Danke für die Auskunft!

  16. Kommentar von admin | 02.04.2008 at 15:39:00

    Liebe Lisa,
    hier kann Ihnen am besten die zuständige Behörde Auskunft geben.
    Herzliche Grüsse und alles Gute!


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