mit grosser Freude haben wir den Minderkaufmann zu Grabe getragen
Mit 1.1.2007 ist in der Österreich das Unternehmergesetzbuch UGB in Kraft getreten, das das bisherige Handelsgesetzbuch HGB abgelöst hat. Nicht nur der Begriff Kaufmann wurde durch den des Unternehmers ersetzt. Viele andere Bereiche wurden modernisiert und liberalisiert.
Für mich am schönsten ist, dass der selstsame Begriff des “Minderkaufmanns” endlich gefallen ist. Es gibt nun nicht mehr Vollkaufleute und Minderkaufleute, sondern das UGB kennt nur mehr einen Unterschied für einzelne Bestimmungen in Bezug auf die Umsatzgrenze. Bis 400.000 Euro Umsatz sind einige Regelungen nur freiwillig, also nicht verpflichtend.
Daher habe ich - und viele andere Kleinunternehmer auch - mit grosser Freude gestern den Minderkaufmann zu Grabe getragen und wünsche ihm von ganzem Herzen:
“Ruhe in Frieden”
Autor: admin |